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Wehrrechtsänderungsgesetz 2010

(Langtitel: Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010)

Vom 31.7.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 40 vom 5.8.2010.

Hier ist das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1953)

A. Ziel

Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 soll der Grundwehrdienst bis zum 1. Januar 2011 von neun auf sechs Monate verkürzt werden. Mit der Verkürzung des Grundwehrdienstes geht eine entsprechende Verkürzung des Zivildienstes einher. Zudem müssen weitere Vorschriften für Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende, z. B. über den Wehrsold und die Urlaubsgewährung, angepasst werden. Außerdem soll der Zivildienst die Strukturen der Wehrpflicht widerspiegeln. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes, der an den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst angelehnt ist.

B. Lösung

Änderung der entsprechenden wehr- und zivildienstrechtlichen Vorschriften.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/1953 08.06.2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
17/2174 16.06.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses
17/2180 16.06.2010 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze