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Jahressteuergesetz 2007

Vom 13.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 60 vom 18.12.2006.

Hier ist die Jahressteuergesetz 2007 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2712)

A. Ziel

Eine Vielzahl fachlich zwingend erforderlicher steuerrechtlicher Maßnahmen konnte auf Grund des vorzeitigen Endes der 15. Legislaturperiode im letzten Jahr nicht mehr verwirklicht werden. Dazu gehören steuerrechtliche Änderungen als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht, die Umsetzung von Forderungen des Rechnungsprüfungsausschusses sowie rein redaktionelle Änderungen, wie z. B. die Korrektur fehlerhafter Verweise. Ferner sind vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen weitere Maßnahmen erforderlich.

B. Lösung

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 erfolgt die Umsetzung der o. g. Maßnahmen. Besonders hervorzuheben sind folgende Regelungen:

1. Regelung zur korrespondierenden Besteuerung verdeckter Gewinnausschüttungen, § 32a KStG und § 3 Nr. 40 EStG, § 8b KStG;

2. Änderungen im Bereich der Altersvorsorge/Alterseinkünfte, u. a. Verbesserungen im Bereich der Berücksichtigung von Beiträgen für eine private Basis-/"Rürup"-Rente im Rahmen der Günstigerprüfung für Vorsorgeaufwendungen, § 10 Abs. 4a EStG;

3. Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung:

Erfassung bestimmter Arbeitgeberzahlungen an betriebliche Versorgungssysteme als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Beiträge und Zuwendungen, aber auch Sonder- und Gegenwertzahlungen sowie Sanierungsgelder für eine nicht kapitalgedeckte Altersversorgung), § 19 Abs. 1 Nr. 3 EStG; Einführung einer Pauschalbesteuerungspflicht in Höhe von 15 Prozent für Sonder- und Gegenwertzahlungen sowie Sanierungsgelder des Arbeitgebers für eine nicht kapitalgedeckte Altersversorgung an kommunale, kirchliche und betriebliche Zusatzversorgungskassen, § 40b EStG; langfristig gestreckter, stufenweiser Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung für nach dem 31. Dezember 2007 geleistete, laufende Zuwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten Altersversorgung der Arbeitnehmer, § 3 Nr. 56 EStG;

4. Begrenzung der Feststellungsverjährung bei der Feststellung des Verlustvortrags, § 10d Abs. 4 EStG, § 35b Abs. 2 GewStG; 5. Einführung einer Regelung für die Abwicklung von Aktiengeschäften an der Börse in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin ("manufactured dividends"), § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG und Folgeänderungen; 6. Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen, § 37b EStG; 7. Einführung eines Prüfungsrechts der Finanzbehörden für Jahressteuerbescheinigungen nach § 24c EStG bei dem ausstellenden Kreditinstitut, § 50b EStG; 8. Aufnahme einer Regelung in das EStG, die in bestimmten Fällen die Freistellung von Einkünften auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ausschließt, wenn die Einkünfte im anderen Staat nicht besteuert werden, § 50d Abs. 9 EStG; 9. Regelung zur Rückzahlung von Geschäftsguthaben an ausscheidende Mitglieder von Genossenschaften, §§ 34, 38 KStG; 10. elektronische und monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG; 11. gesetzliche Regelungen u. a. in der Abgabenordnung zur Einführung eines Vorläufigen Bearbeitungsmerkmals im Hinblick auf die Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer; 12. Einführung einer Gebührenpflicht für "APA-Verfahren", § 178a AO; 13. Behandlung von Steuern und Abgaben des Schuldners, die im vorläufigen Insolvenzverfahren von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder mit dessen Zustimmung begründet werden, § 251 Abs. 4 AO; 14. Ausnahme vom Zwischengewinn bei Hedgefonds, § 5 Abs. 3 InvStG; 15. Anpassung der Steuerberatergebührenverordnung an entfallene und neu hinzugekommene Gebührentatbestände; 16. Änderung der Vorschriften für die Bedarfsbewertung in Bewertungsgesetz und Baugesetzbuch.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/2712 25.09.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/3036 19.10.2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/3194 27.10.2006 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 20. bis 27. Oktober 2006)
16/3325 08.11.2006 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
16/3368 09.11.2006 Bericht des Finanzausschusses
16/3326 08.11.2006 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze