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Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz

In der Fassung vom 15.7.2009, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27.8.2017.

Rechtsbereich: Steuern      FNA Nr. 612-8-3

Was Schaumwein ist, dürfte allgemein bekannt sein. Zwischenerzeugnisse sind einfach verschiedene alkoholische Getränke, die in keine andere steuerrechtliche Kategorie gepasst haben, die man aber auch nicht steuerfrei lassen wollte. Eine Weinsteuer gibt es in Deutschland nicht. Da andere EU-Staaten eine solche Steuer haben, enthält das Gesetz einige Bestimmungen zum innergemeinschaftlichen Verkehr mit Wein.

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