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Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Vom 16.6.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 29 vom 24.6.2011.

Hier ist das Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/5127)

A. Ziel

Zur Vereinfachung für Wirtschaft und Verwaltung sollen die im Biersteuergesetz bisher enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung auf ein System von Steuerbefreiungen umgestellt werden. Auf den derzeitigen Verweis im Biersteuergesetz auf die entsprechenden Regelungen des Branntweinmonopolgesetzes soll dabei verzichtet werden. Aus Gründen der Rechtsklarheit sollen die Tatbestände der Steuerbefreiung im Biersteuergesetz selbst geregelt werden. Im Branntweinmonopolgesetz soll die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor aufgehoben werden. Mit dieser Regelung wird das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission über die Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols umgesetzt.

In das Tabaksteuergesetz sollen eine Ergänzung beim Mindeststeuersatz für Zigaretten und eine Klarstellung beim Mindeststeuersatz für Feinschnitt aufgenommen werden. Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen beim Steuertarif für Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos und bei der Berechnung der Mindeststeuer für Zigaretten, Zigarren und Zigarillos sowie für Feinschnitt. Im Tabaksteuergesetz soll ­ wie in den anderen Verbrauchsteuergesetzen ­ die Möglichkeit aufgenommen werden, dass für Tabakwaren, die im Steuerlager zur Herstellung von Erzeugnissen verwendet werden, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, keine Tabaksteuer entsteht.

Im Biersteuergesetz sowie im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz hat sich sprachlicher und redaktioneller Anpassungs- und Änderungsbedarf ergeben.

Das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz enthält aufgrund des Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen schwebende Änderungen. Das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ist daher aus Gründen der Rechtsklarheit entsprechend zu ändern.

B. Lösung

Das Biersteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz, das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz sowie das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sollen entsprechend geändert werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/5127 21.03.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/5201 23.03.2011 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
17/5510 13.04.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze