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Das Gesetz hat in erster Linie Bestimmungen im Aktiengesetz zur GeschÄftsführung und den Befugnissen der Gesellschaftsorgane, zu PublizitÄtsverpflichtungen und zu den Abschlüssen der AG geändert. Unter anderem ist geregelt, dass die Veroeffentlichungen im Bundesanzeiger seit 2003 nur noch in einer elektronischen Version des BAnz publiziert werden. In Verfahren zu Leistungsschutzrechten wurde es zugelassen, Dokumente auch in elektronischer Form einzureichen.
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Hier ist das Transparenz- und Publizitätsgesetz im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Das Gesetz hat in erster Linie Bestimmungen im Aktiengesetz zur GeschÄftsführung und den Befugnissen der Gesellschaftsorgane, zu PublizitÄtsverpflichtungen und zu den Abschlüssen der AG geändert. Unter anderem ist geregelt, dass die Veroeffentlichungen im Bundesanzeiger seit 2003 nur noch in einer elektronischen Version des BAnz publiziert werden. In Verfahren zu Leistungsschutzrechten wurde es zugelassen, Dokumente auch in elektronischer Form einzureichen.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):