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Gebrauchsmustergesetz

In der Fassung vom 28.8.1986, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017.

Rechtsbereich: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht      FNA Nr. 421-1

Das Gebrauchsmuster ist ein Schutzrecht, das dem Patent ähnlich ist, aber weniger genau geprüft wird, kürzer gilt und nicht in allen Fällen angemeldet werden kann, in denen ein Patent möglich wäre. Dafür ist die Anmeldung auch billiger.

Hier ist das Gebrauchsmustergesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
transpatent.com
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HTML fortlaufender Text 24.11.2011
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Verwaltungsvorschriften, Erlasse etc. zu dieser Norm:


Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:

Urteile zu diesem Gesetz (kleine Auswahl)


Bücher auf richtigem Papier zu diesem Gesetz: (Werbung - Links i.A. zu amazon.de)

TitelBeschreibung
Patent- und Musterrecht Diese Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält auch das GebrMG.
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Benkard u.a.: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz Ein umfangreicher Kommentar aus dem Beck-Verlag mit - wie meist bei Beck - sehr übersichtlicher Gliederung und vielen Einzelfällen aus der Rechtsprechung

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