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Nach diesem Gesetz kann ein Anwalt, der bei einem Oberlandesgericht zugelassen ist, künftig vor jedem OLG auftreten, statt - wie zuvor - nur vor dem, wo er zugelassen ist. Ausserdem hat das Gesetz verbraucherrechtliche Bestimmungen und einige andere Bestimmungen im BGB geaendert. Verschiedene kostenrechtliche Regelungen wurden ebenfalls geaendert. Ein ziemlich wildes Durcheinander also, das sicher erst in den Ausschussberatungen entstanden ist.
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Hier ist das OLG-Vertretungsänderungsgesetz im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Nach diesem Gesetz kann ein Anwalt, der bei einem Oberlandesgericht zugelassen ist, künftig vor jedem OLG auftreten, statt - wie zuvor - nur vor dem, wo er zugelassen ist. Ausserdem hat das Gesetz verbraucherrechtliche Bestimmungen und einige andere Bestimmungen im BGB geaendert. Verschiedene kostenrechtliche Regelungen wurden ebenfalls geaendert. Ein ziemlich wildes Durcheinander also, das sicher erst in den Ausschussberatungen entstanden ist.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):