Rechtsbereich: Sozialrecht allgemein FNA Nr. 303-15
Beratungshilfe kann erhalten, wer Rechtsberatung durch einen Anwalt braucht, sie aber nicht selbst bezahlen kann. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe, die in der Zivilprozessordnung geregelt ist, geht es bei der Beratungshilfe um Fälle, die (noch) nicht vor Gericht verhandelt werden sollen. In einfachen Fällen kann auch das Amtsgericht direkt Rechtsauskünfte erteilen.
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Hier ist das Beratungshilfegesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen i.d.R. zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW. BGBl-Ausgaben der
letzten Wochen sind über den Bundesanzeiger
Verlag verlinkt.
Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:
Bücher auf richtigem Papier zu diesem Gesetz: (Werbung - Links i.A. zu amazon.de)
| Titel | Beschreibung |
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| Sozialhilfe - Grundsicherung | Diese Textsammlung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält neben SGB II und SGB XII auch viele weitere Vorschriften zu Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende, unter anderem das BerHG. |
Weitere thematisch passende Links:
Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
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