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Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts

Vom 23.5.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 24 vom 27.5.2011.

Hier ist die Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/4887)

A. Ziel

Der Rat der Europäischen Union hat am 18. Dezember 2008 die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (Unterhaltsverordnung) verabschiedet (ABl. L 7 vom 10.1. 2009, S. 1).

Die Verordnung ist ab dem 18. Juni 2011 anzuwenden. Ausgenommen sind bestimmte staatliche Mitteilungspflichten, die schon ab dem 18. September 2010 gelten. Um die Verpflichtungen aus der Verordnung vollständig umsetzen zu können, bedarf es einiger Durchführungsvorschriften. Bestehende Aus- und Durchführungsvorschriften zu unterhaltsverfahrensrechtlichen Übereinkommen und Verträgen, die in der Praxis bedeutsam sind, sollen gebündelt werden, um insoweit eine Rechtszersplitterung zu vermeiden.

Das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und Familienangehörigen vom 23. November 2007, das inhaltlich weitgehend der Unterhaltsverordnung entspricht, wird nach seinem Inkrafttreten ebenfalls in dieses neue Gesetz zu integrieren sein und einiger weiterer ergänzender Durchführungsvorschriften bedürfen. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bedarf die Vorschrift über die Anrechnung der bei Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten zu zahlenden Gebühr auf die Gebühren für ein nachfolgendes gerichtliches oder behördliches Verfahren der Korrektur.

B. Lösung

Der Entwurf beinhaltet die zur Durchführung der Unterhaltsverordnung erforderlichen Bestimmungen und ordnet gleichzeitig die geltenden Vorschriften zur Aus- und Durchführung bestimmter Übereinkommen und Verträge auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts neu.

Der Entwurf folgt dabei in Teilen der Grundkonzeption des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes (AVAG) in der Neufassung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830). Im Hinblick auf die familienrechtlichen Besonderheiten und die Integrationstiefe der neuen Regelungen sowie auf die angestrebte Bündelung bestehender Vorschriften werden die Durchführungsvorschriften zur Unterhaltsverordnung aber nicht in das AVAG integriert. Der Entwurf sieht

daher stattdessen für die familienrechtliche Praxis ein eigenständiges Aus- und Durchführungsgesetz vor.

Die Aufgaben der nach der Unterhaltsverordnung neu einzurichtenden zentralen Behörde werden dem Bundesamt für Justiz übertragen.

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz soll die Anrechnung der bei Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten zu zahlenden Gebühr auf die Gebühren für ein nachfolgendes gerichtliches oder behördliches Verfahren ausgeschlossen werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/4887 23.02.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/5240 23.03.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze