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Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze

Vom 13.12.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 65 vom 20.12.2007.

Hier ist die Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6560)

A. Ziel

Die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ­ insbesondere im Rahmen der Entwicklung des EU-Binnenmarktes seit dem Jahr 1993 und der Beitritte neuer Mitgliedstaaten ­ haben in der Zollverwaltung zu einer Veränderung der Aufgabenschwerpunkte geführt. Dies gilt vor allem für die Aufgaben im Bereich der Steueraufsicht und der Sicherung der Sozialsysteme. Die dynamische Aufgabenentwicklung geht einher mit einer ständigen Verknappung der einsetzbaren Ressourcen. Daraus folgt die Notwendigkeit, Prozesse und Strukturen kontinuierlich anzupassen und fortzuentwickeln. Ziel ist, durch eine wirksam aufeinander abgestimmte Aufgabenwahrnehmung die Sicherung der Staatseinnahmen und der Sozialsysteme sowie die Sicherheit für Staat und Bürger und Bürgerinnen als wesentliche Aufgaben der Zollverwaltung zu gewährleisten.

Die Strukturentwicklung Zoll wurde im Jahr 2000 begonnen und mit dem Projekt "Fortschreibung der Strukturentwicklung Zoll" im April 2005 fortgeführt. Wesentliche Ziele des Projekts sind, die Eigenverantwortung der Beschäftigten zu stärken, die Arbeitsergebnisse zu verbessern, den Ressourceneinsatz wirtschaftlicher zu gestalten und die Verwaltungsabläufe zu beschleunigen. Nach den Ergebnissen des Grobkonzepts zum Projekt "Fortschreibung der Strukturentwicklung Zoll" (Oktober 2006) sollen unter anderem auf der Ortsebene die operativen Aufgaben konzentriert und die Sachgebiete der Hauptzollämter neu strukturiert werden und auf der Mittelebene die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Köln und Nürnberg mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz aufgelöst werden; zugleich werden Bundesfinanzdirektionen mit den Abteilungen "Zentrale Facheinheit" und "Rechts- und Fachaufsicht" errichtet.

Durch die Konzentration der operativen Aufgaben auf der Ortsebene und die Bündelung bestimmter Fachaufgaben auf der Mittelebene sollen die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Zollverwaltung verbessert werden. Gleichzeitig wird der Veränderung der Aufgabenschwerpunkte in der Zollverwaltung Rechnung getragen.

B. Lösung

Annahme dieses Gesetzentwurfs, der die notwendigen Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz und in weiteren Gesetzen enthält.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/6560 04.10.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/6740 18.10.2007 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
16/6840 26.10.2007 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 12. bis 24. Oktober 2007)
16/6993 07.11.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze