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Bundespolizeigesetz

(Langtitel: Gesetz über die Bundespolizei)

In der Fassung vom 19.10.1994, zuletzt geändert durch Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität vom 31.7.2009.

Rechtsbereich: Polizeirecht, Geheimdienstrecht      FNA Nr. 13-7-2

Zum 1.7.2005 ist der bisherige Bundesgrenzschutz in "Bundespolizei" umbenannt worden, und dementsprechend heißt auch das Gesetz jetzt "Bundespolizeigesetz". Inhaltlich hat sich dadurch nichts geändert. Es gibt auch weiterhin ein Bundesgrenzschutzgesetz, das aber nur noch Bestimmungen über den theoretisch möglichen Einsatz von Wehrpflichtigen im Grenzschutzdienst enthält.

Hier ist das Bundespolizeigesetz im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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