Rechtsbereich: Steuern FNA Nr. 610-6-2
Für Wasserkraftwerke, deren Bau vor 1991 begonnen wurde, gelten für die ersten 20 Jahre des Betriebs gewisse Steuervergünstigungen. Auf neuere Anlagen ist die Verordnung nicht mehr anzuwenden.
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Hier ist die Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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