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Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

In der Fassung vom 26.10.1944, zuletzt geändert durch Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 8.12.2010.

Rechtsbereich: Steuern      FNA Nr. 610-6-2

Für Wasserkraftwerke, deren Bau vor 1991 begonnen wurde, gelten für die ersten 20 Jahre des Betriebs gewisse Steuervergünstigungen. Auf neuere Anlagen ist die Verordnung nicht mehr anzuwenden.

Hier ist die Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken im WWW zu finden:

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BMJ/juris PDF fortlaufender Text 14.12.1984
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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