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Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Vom 8.12.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 63 vom 14.12.2010.

Hier ist die Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/2279)

A. Ziel

Der umfangreiche Bestand des geltenden Bundesrechts enthält viele veraltete Vorschriften und solche, die keine praktische Wirkung mehr entfalten. Dies belastet die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig und erschwert die Rechtsanwendung. Der Bestand des Bundesrechts muss deshalb regelmäßig auf derartige Vorschriften überprüft werden, um sie mit Wirkung für die Zukunft rechtsbereinigend aufzuheben.

B. Lösung

Die Bereinigung des Bundesrechts erfolgt schrittweise und ist als fortlaufender Prozess angelegt. Nach elf Rechtsbereinigungsgesetzen aus unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten setzt dieser Gesetzentwurf die Bereinigung ressortübergreifend in den bisherigen Schwerpunkten fort. Er widmet sich besonders solchen Vorschriften, die noch veraltete Begriffe aus dem Reichsrecht enthalten, und bereinigt in großem Umfang vereinigungsbedingtes Überleitungsrecht. Aufhebungen und Änderungen werden wie in allen bisherigen Rechtsbereinigungsgesetzen erst in der Zukunft wirksam, so dass Rechtsverhältnisse und Rechtsfolgen unangetastet bleiben, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geschaffen oder bewirkt worden sind.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/2279 23.06.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/3109 30.09.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze