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Zuständigkeitsergänzungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts)

In der Fassung vom 7.8.1952, zuletzt geändert durch Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006.

Rechtsbereich: Zivilrecht: Bürgerliches Recht allgemein      FNA Nr. 310-1

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