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Hier ist das Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Aufhebung entbehrlich gewordenen Bundesrechts, Überführung schwer auffindbaren, aber erhaltungswürdigen Rechts in besser auffindbare Vorschriften, Beseitigung in Rechtsvorschriften noch enthaltener reichsrechtlicher Begriffe, Aufhebung von Maßgaben aus dem Einigungsvertrag, die sich als Folge inzwischen ergangener Rechtsetzung erledigt haben.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):