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Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Vom 6.11.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 51 vom 13.11.2008.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9236)

A. Ziel

§ 7b des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) stimmt nicht mehr mit der geänderten Rechtslage und Terminologie der ausländerrechtlichen Vorschriften überein. Darüber hinaus bedarf es weiterer Änderungen im Hinblick auf den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Gemeinschaft.

Unternehmen, die nur zum Schein eine Niederlassung im Inland gründen, soll es erschwert werden, eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr zu erhalten.

Vorschriften über die Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs werden den Erfordernissen der Praxis angepasst. So soll sichergestellt werden, dass im Zuge der zunehmenden Digitalisierung von Dokumenten, die Kontrollbehörden auch Zugang zu den erforderlichen Unterlagen erhalten, auch wenn diese nur in elektronischer Form vorliegen. Schließlich wird die Effizienz der Kontrollen erhöht, indem u. a. die Kontrollkräfte des Bundesamtes für Güterverkehr die Befugnis erhalten, auch die Fahrerlaubnis überprüfen zu können. Bisher musste bei Zweifeln an der Fahrberechtigung die Polizei der Länder hinzugezogen werden, was mit erheblichem Zeitaufwand für das Bundesamt für Güterverkehr, die Polizei der Länder und die betroffenen Fahrer verbunden war.

Einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes folgend soll die Marktbeobachtung für den Verkehr ausgebaut, um sekundärstatistische Analysen erweitert und die Güterkraftverkehrsstatistik effizienter erstellt werden. Derzeit sind sowohl das Bundesamt für Güterverkehr wie auch das Kraftfahrt-Bundesamt für die Datenerhebung der Statistik für den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr zuständig. Die Zuständigkeiten werden künftig beim Kraftfahrt-Bundesamt gebündelt.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Anpassungen und Verbesserungen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/9236 22.05.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/9600 18.06.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze