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Zweites Gesetz zur Familienförderung

Vom 16.8.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 42 vom 21.8.2001.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Familienförderung im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6411)

A. Ziel

* Termingerechte Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 für die Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung des zum Kinderexistenzminimum gehörenden Erziehungsbedarfs ab 1. Januar 2002.

q Konsequente Fortsetzung der wirkungsvollen Steuerpolitik der Bundesregierung zugunsten von Familien insbesondere mit niedrigem und mittlerem Einkommen.

B. Lösung

* Das Kindergeld für erste und zweite Kinder wird nochmals spürbar um 30 DM angehoben.

q Das allgemeine sächliche Existenzminimum eines Kindes wird den aktuellen Lebensverhältnissen angepasst.

q Der bisherige Betreuungsfreibetrag in Höhe von 3 024 DM wird um eine Erziehungskomponente ergänzt.

q Für Kinder unter 14 Jahren wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Abzug für nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten eingeführt, soweit diese den Betreuungsfreibetrag übersteigen.

q Auch der Ausbildungsbedarf eines Kindes wird künftig im Rahmen des Familienlastenausgleichs berücksichtigt. In § 32 Abs. 6 EStG ist ein einheitlicher Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung vorgesehen. Bei volljährigen Kindern, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, wird darüber hinaus ein Sonderbedarf anerkannt. Zur Abgeltung dieses Sonderbedarfs kann außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Freibetrag in Höhe von 924 Euro abgezogen werden.

q Der Haushaltsfreibetrag wird stufenweise sozialverträglich abgeschmolzen. Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnissen wird gestrichen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/6411 25.6.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/6452 27.6.2001 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
14/6582 4.7.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
14/6572 4.7.2001 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
14/6588 4.7.2001 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, Monika Balt, Dr. Dietmar Bartsch, Maritta Böttcher, Heidemarie Ehlert, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Christa Luft, Heidemarie Lüth, Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Ilja Seifert, Roland Claus und der Fraktion der PDS
14/6589 4.7.2001 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, Monika Balt, Dr. Dietmar Bartsch, Maritta Böttcher, Heidemarie Ehlert, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Christa Luft, Heidemarie Lüth, Dr. Uwe-Jens Rössel, Christina Schenk, Dr. Ilja Seifert, Roland Claus und der Fraktion der PDS
14/6596 5.7.2001 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze