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Auslands-Rechtsauskunftgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls)

In der Fassung vom 5.7.1974, zuletzt geändert durch Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 10.12.2008.

Rechtsbereich: Gerichtsverfassungsrecht, Prozessrecht allgemein      FNA Nr. 187-3

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