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Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches

Vom 24.3.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 20 vom 31.3.2005.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4832)

A. Ziel

In den vergangenen Jahren ist eine kontinuierliche Zunahme rechtsextremistischer Versammlungen zu verzeichnen, die sich in Themenwahl, Veranstaltungsort und Ausgestaltung immer stärker an das Gepräge historischer Aufmärsche des NS-Regimes angleichen, die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlichen oder verharmlosen und durch bewusste Provokationen das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus in unerträglicher Weise missachten und das Gefühl der Bevölkerung, insbesondere der Nachkommen der Opfer, hier in Frieden leben zu können, erschüttern.

Es soll insbesondere das Verbot von Versammlungen an Orten erleichtert werden, die an die Opfer organisierter menschenunwürdiger Behandlung erinnern.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf konkretisiert die Möglichkeiten, gegen extremistisch ausgerichtete Versammlungen unter freiem Himmel vorzugehen. Er enthält Klarstellungen für Auflagen oder Verbote von extremistisch ausgerichteten Versammlungen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/4832 15.2.2005 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/5051 9.3.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze