Rechtsbereich: Handels- und Gesellschaftsrecht FNA Nr. 4127-1
In einer Partnerschaft können sich Angehörige Freier Berufe zusammenschließen. Die Partnerschaft ähnelt der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wird aber in ein Register eingetragen. Wesentlicher Unterschied ist, dass nicht alle Partner für alle Schäden aus beruflichen Fehlern haften, sondern nur diejenigen, die einen Auftrag tatsächlich bearbeitet haben.
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Hier ist das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
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| Titel | Beschreibung |
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| Gesellschaftsrecht | Diese Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält auch das PartGG. |
| Wichtige Wirtschaftsgesetze | Diese Textausgabe aus dem NWB-Verlag enthält auch das PartGG, außerdem u.a. HGB, AktG, GmbHG, GenG und UmwG. |
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