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Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes)

Vom 5.1.2007, verkündet in Jahrgang 2007 Nr. 1 vom 10.1.2007.

Hier ist die Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)

Umsetzung von Erkenntnissen aus der Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes: Beibehaltung der befristeten Regelungen durch weitere Befristung um wiederum 5 Jahre, Fortentwicklung und Ergänzung der Auskunftsbefugnisse für die Nachrichtendienste bei Wahrung datenschutzrechtlicher Belange, Ausdehnung auf MAD und BND, Einführung der Ausschreibungsmöglichkeit im Schengener Informationssystem, Befugnis des Zolls zur Sicherstellung von Bargeld bei Terrorismusfinanzierungsverdacht, Abruf von Auskünften zu Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Testmaßnahmen zur Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken in Pässen.

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze